Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
 
mehrere Städte in NRW besteuern das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und Sportwetten in Wettbüros. In meiner Haushaltsrede zum Jahr 2015 hatte ich bereits hierauf hingewiesen und mit Schreiben vom 14.04.2016 hatten CDU-Fraktion und SPD-Fraktion gemeinsam die Einführung einer sogenannten Wettbürosteuer auch für unsere Stadt beantragt. Vereinbart wurde aber, vor einer möglichen Einführung dieser Steuer in Wesel zunächst die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes hierzu abzuwarten.
 
In seinem Urteil vom 29.06.2017 hat dieses die grundsätzliche Zulässigkeit dieser Steuererhebung für Gemeinden bestätigt. Jedoch die Veranstaltungsfläche als Bemessungsgrundlage abgelehnt. Als sachgerechter Maßstab für die Steuer wird der individuelle, wirkliche Wetteinsatz angesehen.
 
Auch wenn der Steuerzahlerbund aktuell den Verzicht auf diese Steuer fordert, bitten wir Sie dennoch - insbesondere auch aus ordnungspolitischen Gründen – prüfen zu lassen, in welcher Höhe hier Steuereinnahmen für die Stadt zu erwarten sind und wie aufgrund der jetzt empfohlenen Bemessungsgrundlage die Verwaltungskosten in Relation hierzu stehen.
Zu einer der nächsten Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses erwarten wir die Vorlage eines Satzungsentwurfes, damit ggfs. die Steuer noch rechtzeitig für den Haushalt 2018 rechtskräftig beschlossen werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Linz
CDU-Fraktionsvorsitzender