Um die Entwicklungschancen zielgerichtet zu nutzen und Perspektiven frühzeitig aufzuzeigen, ist es den Fraktionen von CDU, Bündnis90/Die Grünen und FDP wichtig, alsbald die Planungsziele zu benennen und festzulegen. Daher beantragen wir hiermit dem Ausschuss für Stadtentwicklung sowie dem Rat in seiner nächsten Sitzung folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung vorzulegen:

- Für die künftige Entwicklung des Flachglasgeländes wird ein Rahmenplan unter Beteiligung des Rates und der Öffentlichkeit erstellt.
- Um die vom Stadtrat beschlossenen ambitionierten Klimaschutzziele zu erfüllen, sollen bei der Planung höchste energetische und ökologische Standards zugrunde gelegt werden.
- Planungsziel ist eine Mischstruktur von Qualitäts-Wohnen und nicht störendem Gewerbe. Dies zeichnet sich aus durch eine Mischung von hochwertigen Einfamilienhäusern und Mehrfamilienhäusern, von bezahlbaren, z. T. auch öffentlich geförderten Wohnungen, seniorengerechten, barrierefreie Wohnungen und Mehrgenerationenhäusern. Es sind Wohnungen für Familien und Singles gleichermaßen vorzusehen. Daneben sollen auch Einrichtungen und Anlagen für Kunst und Kultur Berücksichtigung finden. Eine reine Überbauung mit herkömmlicher Wohnbebauung oder ein einzelnes Großprojekt wird ausdrücklich als Planungsziel abgelehnt!

Die Fraktionen von CDU, Bündnis90/Die Grünen, FDP wollen die Chance zur Neustrukturierung des großen, die Innenstadt vom Rhein trennenden Industriegebietes Flachglas zwischen der Innenstadt und dem Rhein ergreifen. Damit  könnte die Abriegelung der Stadt von der Freizeit-, Natur- und Erholungslandschaft der Weseler Aue aufgehoben und eine unmittelbare Verbindung der Innenstadt zum Rhein hergestellt werden.
Für die Entwicklung dieses sehr interessanten Areals für die künftige Stadtentwicklung ist ein behutsames und planvolles Vorgehen notwendig, das die vorhandene Situation zunächst gründlich untersucht und realistische Möglichkeiten der Umsetzung unter Beachtung aller ökonomischen, technischen und sonstigen Einflussfaktoren analysiert.

Vorbildhaft für eine geeignete Verfahrensweise ist das Vorgehen der Bauverein Wesel AG bei der Erneuerung des Zitadellenviertels. Bei der Entwicklung dieses Areals, handelt es sich um eine Langfristaufgabe, die mehrere Jahre in Anspruch nehmen wird.
Es handelt sich um eine große Chance für die Stadtentwicklung Wesels. Umso mehr kommt es darauf an, behutsam und vorausschauend vorzugehen.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Linz          Ulrich Gorris           Michael Oelkers
Das Thema Versiegelung von Vorgärten war bereits mehrfach Diskussionspunkt in Ausschusssitzungen.
Nunmehr werde ich erneut von Bürgern darauf hingewiesen, dass nach ihrer Feststellung die Plattierung rund um neu errichtete Häuser eher zu als abgenommen hat. Es besteht der Eindruck Bauherren missachten Vorgaben zur Gestaltung von Vorgärten. Mehrere Beispiele aus Büderich wurden mir dazu benannt.
Die Verwaltung wird gebeten hierzu im zuständigen Ausschuss erneut zu berichten, wie die Vorgaben in Baugenehmigungen überwacht werden und ob ggfs. Nachbesserungen bei den Auflagen erforderlich sind.
 
Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Linz
-Fraktionsvorsitzender-
Zur nächsten Ratssitzung am 4. Mai 2021 beantragen wir, dass das Ratsmitglied Ludger Hovest mit sofortiger Wirkung aus dem Aufsichtsrat der Stadtwerke Wesel GmbH abberufen wird und diese Abwahl auf die Tagesordnung zu setzen. Ferner wird die Verwaltung gebeten, alle erforderlichen Schritte für die Abwahl auch in den Gremien der Stadtwerke zu veranlassen.

Begründung:
I.
Das Ratsmitglied Ludger Hovest hat im öffentlichen Teil der Ratssitzung des Rates der Stadt Wesel vom 09.03.2021 im Zusammenhang mit der Erörterung der Betriebsstörung im Klärwerk am 15.02.2021 durch seine Äußerungen in Gegenwart der Öffentlichkeit, insbesondere der Presse, mehrfach in erheblicher Weise gegen seine Verschwiegenheitsverpflichtung aus § 52 GmbHG, § 10 Abs. 10 des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Wesel GmbH iVm. § 2 Abs. 1 und Abs. 3 der Geschäftsordnung [GO] für den Aufsichtsrat der Stadtwerke Wesel und damit auch gegen die Interessen der Stadt Wesel als Gesellschafterin der Stadtwerke Wesel GmbH verstoßen.
Sämtliche Aufsichtsratsmitglieder des Aufsichtsrats der Stadtwerke Wesel GmbH sind während ihrer Amtszeit nach § 2 Abs. 2 der Geschäftsordnung zur Verschwiegenheit über alle in dieser Eigenschaft erhaltenen Kenntnisse und Unterlagen verpflichtet, soweit sie vertraulich waren oder deren Geheimhaltung ihrer Natur nach erforderlich, besonders vorgeschrieben oder vom Aufsichtsrat beschlossen worden sind. Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Wesel hatte zuvor einstimmig beschlossen, dass hinsichtlich der Betriebsstörung aufgrund der Komplexität der Angelegenheit die Ergebnisse der eingeleiteten unabhängigen Untersuchung abgewartet werden. Diese Schweigepflicht ist Teil der dem einzelnen Aufsichtsratsmitglied gegenüber der Gesellschaft auferlegten Treue- und Loyalitätspflicht. Die Vertraulichkeit und Geheimhaltungspflicht bestehen dann, wenn eine Tatsache nicht offenkundig ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein objektives Interesse der Gesellschaft an der Geheimhaltung besteht.

II.
Hiergegen hat das Ratsmitglied Ludger Hovest mehrfach verstoßen:
1.
Herr Hovest hat im öffentlichen Teil der Ratssitzung erklärt, dass an ihn herangetragen worden sei, dass der Gebührenzahler den eingetretenen Schaden durch eine Erhöhung der Gebühren in Höhe von 15 Cent pro m³ in den nächsten 3 Jahren tragen solle. Dies verbitte er sich. Er sage ganz deutlich, dass weder der Gebührenzahler noch der städtische Haushalt für den Schaden aufkämen. Herr Hovest unterstellte in der öffentlichen Sitzung, dass die Bürger „über den Tisch gezogen werden sollten“. Im Ergebnis hätten die Stadtwerke den eingetretenen Schaden zu zahlen. Diese hätten einen Betriebsführungsvertrag. Dafür bekämen sie ein Entgelt, dass „auskömmlich sei“, also müssten sie auch für den Schaden aufkommen.

2.
Herr Hovest kritisierte im öffentlichen Teil zudem, dass die Bürgermeisterin erst 10 Tage nach dem Zwischenfall durch den Geschäftsführer der Stadtwerke informiert worden sei. Er hoffe, dass es sich bei der verspäteten Information um einen einmaligen Vorfall handele, der sich nicht wiederhole. Dadurch sei bei den Stadtwerken ein erheblicher Imageschaden entstanden. Auch diese Tatsachenbehauptung war der Öffentlichkeit zuvor nicht bekannt, sie war insbesondere auch noch nicht Gegenstand der Presseberichterstattung.

3.
Herr Hovest erklärte darüber hinaus, dass die Pressearbeit der Stadtwerke GmbH „unterirdisch“ sei. Der Geschäftsführer der Stadtwerke habe durch die nicht gleichmäßige Information von NRZ und RP eine „Pressezensur“ betrieben. Herr Hovest erwarte, dass alle Medien gleichmäßig informiert würden.
 
Herr Hovest äußert Tatsachen, die nicht offenkundig -insbesondere auch zuvor nicht Gegenstand der Presseberichterstattung- waren. Durch die ehrbeeinträchtigende Äußerung, der Bürger solle über den Tisch gezogen werden, verletzt Herr Hovest in gravierender Weise seine Treue- und Loyalitätspflichten der Stadtwerke GmbH und ihren Organen gegenüber. Er erschwert durch seine Vertraulichkeitsverstöße insbesondere die Verhandlungsposition der Stadtwerke Wesel Dritten gegenüber, insbesondere auch bezüglich der Verhandlung mit der Versicherung. Wenn er fordert, die Stadtwerke müssten den Schaden zahlen, nimmt er eine Vorverurteilung der Stadtwerke GmbH und ihres Geschäftsführers vor. Herr Hovest verstößt zudem gegen den Inhalt des einstimmig gefassten und auch für Herrn Hovest Bindungswirkung entfaltenden Beschlusses des Aufsichtsrates, wonach zunächst das Ergebnis einer
unabhängigen Untersuchung abgewartet werden sollte. Diesen Untersuchungsergebnissen greift er aus nicht nachvollziehbaren Gründen absprachewidrig vor. Durch die ohne Grund und mit Kalkül angezettelte Diskussion und
das Drohszenario einer möglichen Gebührenerhöhung für die Bürger der Stadt Wesel, nimmt er deren Verunsicherung und Unruhe in Kauf und verstößt damit auch gegen die Interessen der Stadt Wesel als Gesellschafterin.

Herr Hovest hat gegen seine Verschwiegenheitspflicht verstoßen, indem er Kenntnisse der Öffentlichkeit zugänglich gemacht hat, die er in seiner Eigenschaft als Aufsichtsratsmitglied der Stadtwerke Wesel GmbH und als stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender erhalten hat. Daran ändert sich nichts dadurch, dass Herr Hovest Fraktionsvorsitzender der SPD im Rat der Stadt Wesel ist, da dies nichts an seinen besonderen Loyalitäts- und Verschwiegenheitspflichten als Aufsichtsratsmitglied zu ändern vermag. Diese würden für viele Aufsichtsratsmitglieder ad absurdum geführt, wenn sie durch die Bekleidung weiterer Ämter oder Funktionen aufgehoben oder relativiert würden.

III.
Das Recht des Rates zur Abberufung des Aufsichtsratsmitglieds folgt aus § 113 Abs. 1 GO NRW. Ein sachlicher Grund für die Abberufung liegt vor. Eine umfassende weitere Begründung, die vertrauliche Inhalte der Aufsichtsratssitzungen der Stadtwerke Wesel zum Inhalt hat, erfolgt zwingend im nicht-öffentlichen Teil der nächsten Ratssitzung des Rates der Stadt Wesel.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Linz                    Ulrich Gorris                      Michael Oelkers
Einerseits gibt es immer wieder Beschwerden von Anliegern über zu schnelles Fahren auf der Bahnhofstraße und der Winkeling und andererseits suchen wir bei der Debatte über die Folgen des Klimawandels immer wieder nach Standorten für neue Bäume.
Diese beiden Straßen sind verhältnismäßig breit und bislang frei von Straßenbäumen.
Durch die Pflanzung einiger Straßenbäume ließen sich diese Straßen deutlich aufwerten, zusätzliche Bäume könnten dort gleichzeitig zur Verbesserung des Klimas beitragen und sie bieten die Möglichkeit positive verkehrsregulierende Effekte zu erzielen.

In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf die Beratungen und Beschlüsse im Zuge des Dorfinnenentwicklungskonzeptes hinweisen.
Auch hier wurde für diesen Bereich eine Aufwertung des Dorfbildes und eine verkehrsregulierende Wirkung als Ziele definiert. Dabei ist es wichtig, etwas Augenmaß zu bewahren, da die Straßen auch noch von Bussen befahren werden müssen.

Ich bitte um Prüfung der Umsetzbarkeit, der Finanzierung und Fördermöglichkeit sowie einen Bericht im zuständigen Ausschuss.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Linz
-Fraktionsvorsitzender-
Gestern hat der Ministerpräsident des Landes NRW, Armin Laschet, verkündet, in NRW Modellversuche für eine Öffnungsstrategie nach Ostern zu starten. Wir halten dies für einen richtigen Schritt um die Menschen auf den Weg raus aus der Pandemie wieder mitzunehmen und gleichzeitig Gastronomie, Einzelhandel und Wirtschaft schnellstmöglich zu unterstützen. Dazu ist es wichtig, neue Vorschläge vorab auf ihre Machbarkeit zu prüfen, wenn wir Erfolg haben und das Vertrauen der Bürger (zurück) gewinnen möchten.

Schon in der letzten Ratssitzung haben wir Sie gebeten, Ausschuss- und Ratsmitgliedern künftig vor Sitzungen einen Schnell- oder Selbsttest zu ermöglichen.
Dies auszuweiten für alle Bürger, die einen Behördenbesuch, den Besuch in Krankenhäusern, einen Einkauf, den Besuch der Gastronomie und sonstige Einrichtungen planen, kann ein guter und richtiger Schritt sein. Nur muss die Ausführung auch gut durchdacht und geplant sein. Wir brauchen also Teststationen, die den durchzuführenden Test begleiten und diesen anhand einer Bescheinigung oder der Eingabe in einer App bestätigen. Um Warteschlange vor Teststationen zu vermeiden werden davon eine Vielzahl benötigt werden. Neben Apotheken und Ärzten könnten beispielsweise geschulte Mitarbeiter bei allen Arbeitgebern, in den Behörden und größeren Geschäften hierbei Unterstützung leisten. Auch die an Schulen durchgeführten Tests sollten entsprechend bescheinigt werden und alle bereits geimpften Personen die Impfung nachweisen. Dies alles wird aber nur funktionieren, wenn ausreichend Schnelltests zur Verfügung stehen. Darauf und auf schnellstmögliche Impfungen sollten sich jetzt alle Kräfte gemeinsam besinnen. Sie, Frau Westkamp, möchten wir bitten, kurzfristig die Unterstützung der Stadt Wesel beim Landrat und der Staatskanzlei anzubieten, für die Einführung einer entsprechenden App zu werben und notwendige Kontakte für Testungen in der Stadt zu vermitteln. Einen Bericht hierzu erbitten wir zur nächsten Sitzung des Haupt- und  Finanzausschusses.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Linz           Ulrich Gorris             Michael Oelkers