Obwohl erst im September des vergangenen Jahres eine einheitliche Satzung für Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose der Stadt Wesel durch den Rat beschlossen wurde, gibt es anscheinend teils erhebliche Unterschiede zwischen der Unterbringung von Flüchtlingen und Wohnungs- bzw. Obdachlosen in den Unterkünften unserer Stadt, so wurde es mir jedenfalls in sehr persönlichen, glaubhaften Schilderungen von Betroffenen dargestellt.

Während es beispielsweise in der Unterkunft an der Trappstraße (Flüchtlingsunterkunft) jeweils eine Küche für zwei Zimmer geben soll, die von Bewohnern ohne zeitliche Einschränkung benutzt werden kann, gibt es in der Unterkunft am Herzogenring (Obdachlosenunterkunft) den Schilderungen zufolge eingeschränkte Nutzungszeiten und sechs Herdplatten für knapp 30 Personen. Am Herzogenring soll es Toiletten ohne WC-Sitze und –Deckel und Duschen ohne geeigneten Ablauf geben. Auch Duschköpfe sollen fehlen. Während es in der einen Unterkunft Schlüssel für jedes Zimmer geben soll, ist auch dies am Herzogenring nicht der Fall. Die Bewohner können also ihr weniges Hab und Gut nicht durch Verschluss des Zimmers vor Diebstahl sichern. Ein weiterer, für die Betroffenen sehr bedeutender Unterschied liegt auch im Zugang der Unterkunft. Während es in der Flüchtlingsunterkunft an der Trappstraße keinerlei Einschränkung gibt, sind die Räumlichkeiten am Herzogenring in der Zeit von 8 bis 16.00 Uhr nicht zugänglich. Dies soll auch für Personen gelten, die beispielsweise eine Blasenschwäche haben, und immer wieder nach Möglichkeiten in der Stadt (Geschäfte, Lokale, Krankenhaus) suchen müssen, um ihre Notdurft zu verrichten. Und es gibt den Schilderungen nach regelmäßig Konflikte mit drogen- und alkoholabhängigen Personen und dennoch werden diese mit weiteren, nichtabhängigen Personen in einem kleinen Zimmer untergebracht.

Weitere benannte Problempunkte in Kürze:

  • Jeder Wohnungslose darf maximal zwei Gepäckstücke mit in die Unterkunft bringen. Weitere persönliche Gegenstände sind nicht gestattet und daher ggfs. zu entsorgen. Für Menschen, die ohnehin kaum noch etwas haben, m. E. eine Zumutung.
  • Ein eigener PC, Laptop, Drucker o. ä. ist in den Zimmern nicht gestattet. Obwohl z. B. bei der Arbeitssuche und der Anfertigung von Bewerbungen sicher sehr hilfreich.
  • Außerhalb der Küchenöffnungszeiten dürfen sich Bewohner z. B. auch keinen Tee kochen.
  • Bettlägerige Personen dürfen tagsüber ebenfalls nicht in ihren Zimmern bleiben und müssen eine benachbarte Unterkunft aufsuchen. Ihre persönlichen Sachen dürfen sie allerdings nicht mitnehmen und müssen sie in den unverschlossenen Zimmern belassen.
  • Wird ein Bewohner plötzlich ins Krankenhaus eingeliefert und meldet er sich nicht innerhalb 14 Tagen in der Unterkunft, wird sein Zimmer geräumt und die persönlichen Gegenstände entsorgt. Eine Bewohnerin, die eigentlich einen längeren Krankenhausaufenthalt wahrnehmen soll, traut sich daher nicht, der Empfehlung der Ärzte zum Krankenhausaufenthalt zu folgen.

Schwere Vorwürfe wurden mir zum Sicherheitsdienst vorgetragen, der die Unterkunft Herzogenring betreut. So wurde eine Bewohnerin ohne Schuhe und Jacke für drei Tage der Unterkunft verwiesen und ihr sofort der Zugang zu ihrem Zimmer verwehrt. Sie musste sich für diese Zeit eine andere Übernachtungsgelegenheit suchen. Mitarbeiter der Security filmen Bewohner z. B. beim Aufräumen und Fegen in der Unterkunft und senden die Filmaufnahmen über die Sozialen Medien an Bekannte um sich über die Bewohner lustig zu machen. Von Vorfällen wie Streit z. B. mit drogensüchtigen Personen werden keine Protokolle angefertigt und auch Diebstähle nicht verlässlich dokumentiert. Die Bewohner fühlen sich in solchen Situationen gänzlich auf sich alleine gestellt und ständiger Gängelung durch das Personal des Sicherheitsdienstes ausgesetzt.

Aufgrund der vorgenannten Sachverhalte beantragt die CDU-Fraktion zur nächsten Sitzung des Sozialausschusses das Thema „Unterbringung von Wohnungslosen in Wesel“ auf die Tagesordnung zu setzen. Gleichzeitig wird die Verwaltung gebeten, die hier aufgezeigten Missstände zu prüfen, ggfs. kurzfristig zu beseitigen und spätestens zur Sitzung aufzuzeigen, wie eine Verbesserung der Situation für wohnungslose Weseler insgesamt in den Unterkünften der Stadt Wesel erreicht werden kann.

Dabei bitte ich insbesondere auf die nachfolgenden Fragen einzugehen:

Worin konkret unterscheiden sich die Hausordnungen für Flüchtlingsunterkünfte und die für Wohnungslose? Wie lauten diese und sind sie jedermann zugänglich?

Wer übt jeweils das Hausrecht der Stadt Wesel aus und wer überwacht die Einhaltung der Verhältnismäßigkeit bei Einzelfallentscheidungen? Welche Erfahrungen wurden bislang mit dem Sicherheitsdienst am Herzogenring gemacht?

Warum sind die Unterkünfte für Wohnungslose nicht jederzeit zugänglich und warum sind die Zimmer nicht abschließbar und vor Diebstahl geschützt?

Wie kann sichergestellt werden, dass Krankenhauspatienten nicht plötzlich vor dem Nichts stehen und bei Entlassung weder ihr bisheriges Zimmer noch ihre persönlichen Sachen verlieren?

Wie wird den Wohnungslosen geholfen wieder auf „eigene Beine“ zu kommen und damit zur eigenen Wohnung? Wie den drogen- und/oder alkoholabhängigen Personen?

Warum ist es nicht möglich bettlägerige Bewohner auf ihren Zimmern zu belassen und Menschen mit Blasenschwäche jederzeit einen Zugang zu den Toiletten zu ermöglichen?

 

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Linz
-Fraktionsvorsitzender-

Für die Ratssitzung am 07. November 2023 beantragen wir, den Tagesordnungspunkt "Wiederwahl und Höhergruppierung des Ersten Beigeordneten Klaus Schütz" auf die Tagesordnung zu setzen.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Rat beschließt, Herrn Beigeordneten Klaus Schütz mit Wirkung vom 1. April 2024 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 8 Jahren zum Beigeordneten der Stadt Wesel wiederzuwählen.
  1. Der Rat beschließt, Herrn Beigeordneten Klaus Schütz mit Wirkung vom 1. April 2024 in die Besoldungsgruppe B 4 LBesO NRW einzugruppieren und ihn zum gleichen Zeitpunkt in eine entsprechende Planstelle einzuweisen.

Sachdarstellung/Begründung zur Kenntnis:

Die derzeitige Amtszeit des Herrn Beigeordneten Klaus Schütz endet mit Ablauf des 31. März 2024. Gemäß § 71 Abs. 2 GO NW darf die Wiederwahl frühestens sechs Monate vor Freiwerden der Stelle erfolgen. Die Stellen der Beigeordneten sind auszuschreiben, bei Wiederwahl kann hiervon abgesehen werden.

Die Beigeordneten sind gemäß § 71 Abs. 5 GO NW verpflichtet, eine erste und zweite Wiederwahl anzunehmen, wenn sie spätestens drei Monate vor Ablauf der Amtszeit wiedergewählt werden. Lehnt ein Beigeordneter die Weiterführung des Amtes ohne wichtigen Grund ab, so ist er mit Ablauf der Amtszeit zu entlassen. Über die Wiederwahl entscheidet der Rat durch Beschluss gemäß § 50 Abs. 1 GO NW. Aufgrund des Erreichens der Altersgrenze tritt Herr Schütz gemäß § 31 Abs.2 LBG NRW i.V.m. § 119 Abs. 3 LBG NRW mit Ablauf des 31.01.2029 in den Ruhestand ein.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Linz
-Fraktionsvorsitzender-

Mit dem beigefügten Schreiben vom 18.10.2023 bittet die Dorfschule Ginderich erneut um Unterstützung seiner vielfältigen und erfolgreichen Arbeit. Insbesondere wird um Verlängerung der Mietfreiheit und der Zuschüsse zu den Nebenkosten, wie auch um eine langfristige Vereinbarung von 5 Jahren gebeten.

Unter dem Vorbehalt, dass die Förderung nur erfolgt, wenn der Jahresabschluss ansonsten negativ wäre, würden wir ein solches Entgegenkommen
der Stadt auch weiterhin unterstützen und begrüßen. Wir bitten, dazu einen entsprechenden Vorschlag im nächsten Ausschuss für Gebäude und Digitalisierung zur Beratung vorzulegen.


Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Linz                                   Christoph Lohmann
-Fraktionsvorsitzender-                 -Ratsmitglied-

In Wesel schreitet die Pflanzung von Bäumen voran.

Warum auf dem Flürener Markt statt Bäumen ein Schilderwald gepflanzt wurde, entzieht sich den Flürener Bürgern gänzlich. Es ist absolut verständlich, dass zu Markttagen die Marktbeschicker vor resoluten Autofahrern geschützt werden möchten, dennoch ist die Menge der aufgestellten Schilder (6 Stück) doch sehr befremdlich.

Reihenweise Rückmeldungen erhalte ich von Bürgern, die mir von „schon wieder schief gefahrenen Schildern“, berichten und diesen Anblick für „sehr hässlich“ befinden. Wie Ihnen sicherlich der ASG bestätigen kann, mussten schon mehrfach die Schilder wieder geradegesetzt werden.

Eine Alternative wäre z.B., wenn die Parkplätze, die genutzt werden dürfen, vom ASG ein großes „P“ als Bodenmarkierung für Parken erhalten oder eine Schraffierung, ein passendes Schild mit dem Hinweis: „An Markttagen nur in den gekennzeichneten Flächen Parken erlaubt.“

Wir möchten Sie im Namen der Flürener Bürger bitten, den Schilderwald zu lichten und eine andere Möglichkeit zu schaffen, an Markttagen Parkraum kenntlich zu machen.

Wesel hat sich vor vielen Jahren damit gefeiert, dass es 676 weniger Verkehrsschilder hat. Der ADAC hat sich voll des Lobes gezeigt. Zahlreiche Bürger gaben Hinweise auf überflüssige Zeichen im Straßenverkehr. Im Zeitungsbericht der NRZ wurde von Ihnen ein Lob ausgesprochen, dass Wesel ein Vorbild beim Lichten des Schilderwaldes sei.

Bitte unterstützen Sie uns, unser so schönes Flüren nicht mit so vielen Schildern auf einem Platz zu verunstalten.

Mit freundlichen Grüßen

Jutta Radtke           Martin Lambert
-Ratsmitglied-         -Ratsmitglied-

Zu viele unerledigte Sanierungsfälle haben sich im Auestadion angehäuft, so konnte man nun mit großer Verwunderung der Presseberichterstattung entnehmen und ich frage mich warum die Politik darüber nicht durch die Verwaltung informiert wurde. Staunend habe ich diesem Bericht zudem entnommen, dass die Beschwerden mittlerweile von drei Vereinen angeprangert werden und der Zustand der Anlage in den letzten drei bis vier Jahren immer schlechter geworden ist. Die Vereine sammeln die Schäden und rennen der Stadt hinterher, was alles geflickt werden muss und diese ist sich über die Zuständigkeit nicht im Klaren, dies ist ebenfalls im Bericht nachzulesen.

Zur nächsten Sitzung des Schul- und Sportausschusses beantragen wir die Tagesordnung um eine Berichterstattung über die Zustände im Auestadion zu erweitern.

Bis zu diesem Termin erwarten wir zudem eine Klärung der Zuständigkeiten und ein Konzept wie die Verwaltung künftig für eine Verbesserung der Situation sorgen will.

Erwartet wird weiter eine Stellungnahme, warum eine Stabhochsprungmatte, die mal 20.000,00 Euro gekostet haben soll, im Herbst und Winter fast schutzlos Wind und Wetter ausgesetzt war, statt sie einzulagern, und warum dies niemand bemerkt hat bevor es zu spät für eine Rettung war. Zudem erwarten wir eine detaillierte Darstellung, wofür die geplanten Haushaltsmittel 2024 konkret eingesetzt werden sollen. Das Protokoll über die Begehung vom 18.10.2023 sollte den Beratungsunterlagen beigefügt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Linz-
-Fraktionsvorsitzender-