Da sich durch zukunftsweisende Beschlüsse des Rates der Stadt Wesel und neue Gesetzeslagen zusätzliche Aufgaben für den Fachbereich Jugend, Schule und Sport ergeben haben, beantragen CDU, B 90/Die Grünen und FDP zur adäquaten Erfüllung dieser neuen Zuständigkeiten eine 1/2 Personalstelle dauerhaft im Stellenplan zu verankern und erstmals für das Haushaltsjahr 2023 anzumelden.

Begründung:
Im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) ist geregelt, dass alle Kinder und Jugendlichen in Deutschland das gleiche Recht auf Beteiligung haben: Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen. Sie sind in geeigneter Weise auf ihre Rechte im Verwaltungsverfahren sowie im Verfahren vor dem Familiengericht und dem Verwaltungsgericht hinzuweisen, heißt es im Artikel 8 des SGB VIII.
Wie wir dem Kinder- und Familienbericht der Stadt Wesel entnehmen können, haben Kinder und Jugendliche das Recht auf Förderung ihrer Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Ferner heißt es, die Kinder- und Jugendhilfe hat die Aufgabe, diese Rechte mit den Leistungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes zu unterstützen.

Das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz vom 15.6.2022 steht für Verbesserungen vor allem für diejenigen jungen Menschen, die benachteiligt sind, die unter belastenden Lebensbedingungen aufwachsen oder die Gefahr laufen, von der sozialen Teilhabe abgehängt zu werden.

Das Gesetz sieht gesetzliche Änderungen in fünf Bereichen vor:
1. Besserer Kinder- und Jugendschutz,
2. Stärkung von Kindern und Jugendlichen, die in Pflegefamilien oder in Einrichtungen der Erziehungshilfe aufwachsen,
3. Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen,
4. Mehr Prävention vor Ort,
5. Mehr Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien.

Besonders den Punkt 5 „Beteiligung“ hat sich der Rat der Stadt Wesel als nächsten Schritt zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrages zu eigen gemacht und den Beschluss zur Gründung eines Jugendbeirates gefasst.
Jedoch beschränkt sich das Thema Kinder- und Jugendbeteiligung nicht nur auf das Handeln des Jugendbeirates, sondern spielt auch in vielen anderen Tätigkeitsfeldern eine Rolle.
Beispielhaft erwähnt werden sollen hier der Bau und Umbau von Spielplätzen, jegliche Kindergarten- und Schulbaumaßnahmen, alle Treffpunkte der Kinder- und Jugendarbeit und der Stadt- und Quartiersentwicklung. Darüber hinaus hat das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz das Thema Beteiligung nochmals besonders aufgegriffen und die Jugendämter verpflichtet, diesen Aspekt in all ihren Tätigkeitsfeldern stärker in den Blick zu nehmen.
Um diesen neuen Aufgaben aus dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz und dem Ratsbeschluss zur Etablierung und dauerhaften Unterstützung des Jugendbeirat gerecht werden zu können, halten wir die Schaffung und Festschreibung einer 1/2 Stelle für den Fachbereich 5 im Stellenplan für unumgänglich und beantragen diese für das Haushaltsjahr 2023 einzurichten.

Mit freundlichem Gruß

Jürgen Linz                                Ulrich Gorris                                  Michael Oelkers
CDU                                           B90/Die Grünen                            FDP
André Nitsche                            Marlies Hillefeld                             Miriam Kownatzki
Mitglied Rat/JHA                        Mitglied Rat/JHA                           Mitglied Rat/JHA