Die Fraktionen von CDU, Bündnis90/Die Grünen und FDP im Rat der Stadt Wesel beantragen für das Jahr die nachfolgenden Hebesätze zu beschließen:

  1. Die Grundsteuer A wird nicht erhöht und verbleibt bei 370 Prozent.
  2. Bei der Grundsteuer B werden erstmalig differenzierte Hebesätze erhoben. Für Wohngrundstücke wird der vom Land empfohlene Hebesatz von 782 Prozent und für Nichtwohngrundstücke von 1.353 Prozent festgesetzt.
  3. Die Gewerbesteuer wird ebenfalls nicht erhöht und verbleibt bei 468 Prozent.

Begründung: 

Da die Wohnhäuser landwirtschaftlicher Betriebe aufgrund der veränderten Rechtslage künftig der Grundsteuer B zugerechnet werden, kommen auf diese Betriebe zwangsläufig Kostensteigerungen zu, die wir durch Beibehaltung des bisherigen Hebesatzes bei der Grundsteuer A für landwirtschaftliche Fläche etwas abfedern wollen.

Die vom Land NRW erstmalig eingeräumte Möglichkeit der Differenzierung der Grundsteuer B soll angewendet werden, um die durch Neubewertungen der Grundstücke durch die Finanzämter zu erwartenden Kostensteigerungen auf das notwendige Maß zu beschränken und damit eine weitere Erhöhung der Wohnnebenkosten zu verhindern oder zumindest zu begrenzen.

Für Gewerbebetriebe und Einzelhändler ist die verlässliche Steuerpolitik ihrer Stadt ein wichtiger Baustein für die Planung ihrer Investitionen und der Schaffung von Arbeitsplätzen. Daher möchten wir den geltenden Hebesatz, ebenso wie bei der Grundsteuer, möglichst über einen langen Zeitraum konstant halten. Die Grundstücke der Gewerbeimmobilien erfahren im Rahmen der Grundsteuerreform zudem eine

Entlastung von mehr als 800.000,00 Euro, die den derzeitigen allgemeinen Druck der Wirtschaft ein wenig entlastet.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Linz                                        Ulrich Gorris                            Michael Oelkers

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