BislichBad - Bauliche Unterhaltungs- und Instandhaltungspflicht

    Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

 im Rahmen der Überlegungen zum Erhalt des Bislichbades haben wir einen Fragenkatalog an die Verwaltung der Stadt Wesel und an die Geschäftsleitung der Städtische Bäder Wesel GmbH verschickt.

Auf die Frage 5 „Wie stellt sich derzeitig der bauliche Zustand des Gebäudes und der Einrichtungen dar, wie hoch ist der Unterhaltungsaufwand?“ erhielten wir leider widersprüchliche Antworten.

Herr Fritz teilte uns u.a. mit, dass das Schwimmbad seit 1994 an die Städtische Bäder Wesel GmbH vermietet ist. Laut Mietvertrag ist der Mieter zur baulichen Unterhaltung und Instandsetzung des Gebäudes verpflichtet.
 
Herr Michelbrink antwortete in einem Schreiben an Sie auf unsere Frage 5 wie folgt:
„Das Bislichbad befindet sich im Eigentum der Stadt. Zum Unterhaltungsaufwand kann von hier nichts gesagt werden.“
 
 Beide Schreiben sind diesem Schreiben als Anlage beigefügt.
 Hieraus ergeben sich folgende Fragen:
 
 Wer kümmert sich nun um den baulichen Zustand des Bislichbades?
 Wer ist dazu verpflichtet?
 Wann wurde zum letzten Mal eine Überprüfung des baulichen Zustandes dokumentiert?
 Gibt es dokumentierte Wartungs- oder Instandhaltungsberichte?
 
 Im Sinne der Werterhaltung der städtischen Immobilien ist kurzfristige die Klärung dieser Fragen unerlässlich.
 Ich erwarte eine Antwort auf diese Fragen im nächsten Ausschuss für Gebäudeservice.
 
 Mit freundlichen Grüßen
 Michael Brinkhoff
 Ratsmitglied