Breitbandausbau Straße Zur Bauernschaft

In der letzten Sitzung im Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Landwirtschaft und Grundstückangelegenheiten haben Sie über den Breitbandausbau berichtet. Sie haben auch über den positiven Zuwendungsbescheid vom Bundesministerium für Verkehr und Logistik berichtet. Mit den Fördermitteln sollen primär alle Ortsteile ausgebaut werden, die aktuell und perspektivisch mit weniger als 30 Megabit (MBit/s) pro Sekunde versorgt sind bzw. werden und somit im Sinne der Breitbandförderung unterversorgt sind.

Wir haben jetzt von den Anwohnern der Straße zur Bauernschaft erfahren, dass ein weiterer Breitbandausbau für die Haushalte, die noch unterversorgt sind, geplant ist.
Leider sind einige Haushalte nach dem aktuellen Stand der Planung nicht mitberücksichtigt worden. Die Abbildung 1 gibt einen Ausschnitt der Straße zur Bauernschaft wieder. In diesem Abschnitt sind Haushalte bis zur Nummer 140 (links in Abbildung 1) schon mit einem Glasfasernetz versorgt. Nach der aktuellen Planung sollen die Haushalte ab der Nummer 205 (rechts in Abbildung 1) zukünftig mit einem Glasfasernetz versorgt werden. Demnach blieben die Haushalte mit den Hausnummern 171, 191, 199 und 201 zwischen diesen Bereichen unberücksichtigt. In Abbildung 2 habe ich Ihnen eine exemplarische Breitbandmessung angehängt. Dieser Messung ist zu entnehmen, dass die Downloadgeschwindigkeit bei 1,85 MBit/s liegt und damit die Grenzen von 30 MBit/s deutlich unterschreitet. Diese Messung wurde an verschiedenen Tagen mit ähnlichen Ergebnissen wiederholt.

Ich bitte Sie im nächsten zuständigen Ausschuss um einen detaillierten Bericht zur Planung des Breitbandausbaus auf der Straße zur Bauernschaft. Ebenfalls bitte ich Sie in diesem Bericht Gründe für die Nichtberücksichtigung dieser vier Haushalte beim Breitbandausbau vorzulegen. Bitte veranlassen Sie auch eine Prüfung, ob die vier verbliebenen Haushalte unter Berücksichtigung des langsamen Netzes von 1,85 MBit/s bei dem aktuell geplanten Breitbandausbau mitaufgenommen werden können.
Fördermittel sollten doch nach der oben erwähnten Begründung vorliegen.
Nach meiner Einschätzung wäre ein Ausbau der vier Haushalte zu einem späteren Zeitpunkt doch wesentlich teurer, weil eine entsprechende Wiederaufnahme der Baumaßnahmen zu unnötigen Kosten führen würde.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Lohmann