Datenschutzgrundverordnung hier: Unbürokratische Hilfestellung für Fördervereine der Weseler Schulen

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wurde am 25. Mai 2018 in der gesamten Europäischen Union wirksam und beinhaltet Regelungen zum Schutz von personenbezogenen Daten. Auch die Fördervereine der Weseler Schulen sind von der Auseinandersetzung mit dieser vielfach als sehr komplex wahrgenommenen Thematik betroffen. In Gesprächen mit Vorstandsmitgliedern wurde ersichtlich, dass hier ein hohes Maß an Verunsicherung besteht, was die rechtlich korrekte Anwendung der neuen Datenschutzbestimmungen angeht.

Unbestreitbar leisten die Fördervereine der Schulen in Trägerschaft der Stadt Wesel einen wertvollen Beitrag für die Schulgemeinschaften und das Schulleben, ermöglichen mit viel Engagement Projekte und entlasten letztlich durch ihre finanziellen Zuwendungen auch den Haushalt der Stadt Wesel. Der jährlich verliehene Ehrenamtspreis der Stadt Wesel verdeutlicht, dass bei uns zivilgesellschaftliches Engagement und Ehrenamt sehr geschätzt wird.
 
Wir bitten Sie daher zu prüfen, ob die Stadt Wesel den Fördervereinen unbürokratisch, zeitnah und eventuell kostenfrei bei der Auseinandersetzung mit der neuen DSGVO helfen kann. Aus der in den Fachabteilungen der Verwaltung vorhandenen Expertise könnten Unterstützungsangebote (z.B. in Form einer Infoveranstaltung, Workshops oder eines Leitfadens) abgeleitet und diese auch allen anderen Vereinen in Wesel eröffnet werden.
 
Mit freundlichen Grüßen

Daniela Staude                                    Oliver Eul
schulpol. Sprecherin                     Sachkundiger Bürger