Zu unserem Antrag vom 27.05.2021 reichen wir hiermit folgenden Beschlussvorschlag nach:

Analog zu den vom Rat der Stadt Wesel beschlossenen strategischen Zielen im Bereich des Klimaschutzes, fordert der Rat der Stadt Wesel alle Tochterunternehmen, Stadtwerke Wesel, Stromnetzgesellschaft, ASG-Wesel, Bauverein Wesel und Bäder GmbH auf, strategische Klimaschutzziele zu formulieren.
Die durch die eigene Verwaltung verursachten Emissionen werden bis 2025 und die durch die Geschäftstätigkeit bedingten Emissionen bis 2035 klimaneutral gestellt.
Dazu werden von den Geschäftsführungen/ Leiter ASG jährliche Zwischenziele und zielführende Maßnahmen formuliert.
Die Klimabilanz wird den Aufsichtsgremien bzw. dem Betriebsausschuss gemeinsam mit der monetären Jahresbilanz vorgelegt. Die städt. Tochterunternehmen werden aufgefordert, in den nächsten 6 Monaten ihre erreichbaren klimapolitischen Ziele zu formulieren und schriftlich vorzulegen, incl. mit Zahlen belegte mögliche CO² Einsparungspotentiale. Die Ergebnisse der definierten Klimaschutzziele sollen dann in eine Klimaroadmap einfließen. Mit der Klimaroadmap werden dann die strategischen Ziele definiert und die einzelnen Maßnahmen im Zeitverlauf beschrieben. Gleichzeitig soll der Investitionsbedarf mit Blick auf Effizienzgewinne und Erreichung der Klimaschutzziele gespiegelt werden.

Bei leistungsbezogenen Prämien der Geschäftsführungen sollen die Aufsichtsräte den Einsatz zur Erreichung der Klimaschutzziele berücksichtigen und würdigen.
Alle von der Stadt Wesel entsandten Ratsmitglieder und Mitarbeiter der Verwaltung werden angewiesen, diese Beschlüsse im Rahmen der geltenden Gesellschaftsverträge und Geschäftsordnungen in den Organen der Tochterunternehmen zu vertreten.

Begründung:

Der Rat der Stadt Wesel hat im Dezember 2020 unter anderem die folgenden klimabezogenen strategischen Ziele formuliert:
- Klimaneutrale Stadtverwaltung bis 2025
- Klimaneutrale Kommune bis 2035
- Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes, inklusive CO2-Bilanzierung, jährlicher Evaluation und Berichterstattung
Diese Ziele können nur erreicht werden, wenn sich alle kommunalen Unternehmen dafür engagieren.
Die Weseler Klimaschutzziele orientieren sich dabei an den Berechnungen des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU), der die Bundesregierung in Klimafragen berät und dem unter anderen Prof. Wolfgang Lucht vom Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK) angehört. Demnach müsste Deutschland schon im Jahr 2032 klimaneutral sein, um durch seinen Beitrag mit einer Wahrscheinlichkeit von 50 % die Erderwärmung auf 1,5 Grad zu beschränken. Bei Klimaneutralität im Jahr 2038 würde die Erderwärmung mit 67 % Wahrscheinlichkeit bei 1,75 Grad liegen.

An diesen wissenschaftlichen Erkenntnissen orientiert sich auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 24. März 2021. Demnach ist die gültige Fassung des Klimaschutzgesetzes, das Klimaneutralität bis 2050 anvisiert nicht geeignet, die Freiheitsrechte der jüngeren und nachfolgenden Generationen zu sichern.
Die aktuell verantwortlichen Entscheidungsträger werden aufgefordert, die Rechte der jungen und nachfolgenden Generationen deutlich stärker zu beachten.
Das bedeutet, dass Klimaschutz auf allen politischen Ebenen und in allen Handlungsfeldern schneller, entschlossener und systematischer vorangebracht werden muss.
Die Stadt Wesel ist nicht nur direkt für ihre eigenen Liegenschaften, sondern auch für das Handeln ihrer Töchter verantwortlich.
Für die städtischen Unternehmen ergeben sich in den kommenden Jahren wichtige Handlungsoptionen, diese sollen von den städtischen Tochterunternehmen in den nächsten 6 Monaten, als Grundlage für weitere Festlegungen im gemeinsamen Dialog mit den Fraktionen erarbeitet werden. Gemeinsamer Konsens ist, dass das Thema Klimaschutz auch im Zusammenhang von Ökologie und Ökonomie gesehen werden muss.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Linz                               Ulli Gorris                         Michael Oelkers                          Thomas Moll