Ergänzend zur geplanten Berichterstattung zum Glasfaserausbau in Wesel im kommenden Ausschuss für Wirtschaftsförderung hat uns eine Anfrage erreicht, zu der wir ebenfalls um einen entsprechenden Bericht bitten.

Anwohner am Bergacker in Ginderich berichteten uns, dass Sie im Rahmen ihres Neubaus den Anschluss an die entsprechenden Versorgungsleitungen (Strom, Wasser, Abwasser, Glasfaser) bei den zuständigen Unternehmen beantragt hätten. Der Anschluss an das Strom-, Wasser- und Abwassernetz ist in den vergangenen Wochen auch erfolgt, die Teerdecke wurde diese Woche auch wieder verschlossen.

Laut Aussage des für den Glasfaserausbau zuständigen Unternehmens bzw. dessen Bauleiters gegenüber den Anwohnern sei von der Stadt für den Anschluss an das Glasfasernetz aber keine Aufbruchgenehmigung erteilt worden. Dies hätte dann aber ja zur Folge, dass – wenn zukünftig noch eine entsprechende Genehmigung erteilt wird – die Straße ein zweites Mal geöffnet und verschlossen werden müsste.

Wenn sich der Sachverhalt wie beschrieben darstellen sollte, ist für uns nicht nachvollziehbar, weshalb eine Ungleichbehandlung der verschiedenen Versorgungsunternehmen erfolgt.

Wir bitten daher um die Beantwortung folgender Fragen:

  • Wie wird im Stadtgebiet grundsätzlich mit Anträgen zu Aufbruchgenehmigungen bei Nachverdichtungen durch Neubauten in bereits an das Glasfasernetz angeschlossenen Gebieten vorgegangen?
  • Gibt es bei der Nachverdichtung des Glasfasernetzes – im Gegensatz zum Anschluss an andere Versorgungsleitungen – besondere Herausforderungen?
  • Wie viele Aufbruchgenehmigungen zum Anschluss an das Glasfasernetz bei Neubauten wurden im vergangenen Jahr beantragt? Wie viele wurden aus welchen Gründen abgelehnt?
  • Wie kann eine Lösung zum Anschluss an das Glasfasernetz im o.g. Sachverhalt am Bergacker aussehen?

Mit freundlichen Grüßen

Reinhold Brands                                               Sebastian Janßen
- stellv. Fraktionsvorsitzender -                        - sachkundiger Bürger -

 

 

 

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