Da mit der Gasversorgung in absehbarer Zukunft ein wesentliches Geschäftsfeld der SWW stark zurückgefahren bzw. auslaufen wird, bereiten sich die SWW seit einiger Zeit auf die Übernahme neuer Tätigkeitsbereiche vor. Dazu wäre es wünschenswert, wenn eine rechtliche Struktur geschaffen werden könnte, die es erlaubt, auch noch mehr Aufgaben für die Stadt Wesel zu übernehmen, die gegenwärtig aufgrund vergaberechtlicher Vorgaben extern vergeben werden müssen. Ziel ist es, die Wertschöpfung innerhalb der Stadt Wesel zu erhalten und zugleich bessere Abstimmungs- und Einwirkungsmöglichkeiten im Konzern Stadt zu schaffen.

Im Jahre 2016 wurde mit einer Neufassung von § 108 GWB das Rechtsinstitut der "In-house-Vergabe" gesetzlich definiert und die Voraussetzungen dafür in Abs. 1 festgelegt. Gegenwärtig können die SWW die Voraussetzungen für eine unmittelbare Vergabe von Aufgaben der Stadt Wesel aufgrund der Wahrnehmung von Tätigkeiten im Allgemeinen Wettbewerb und der Einbindung weiterer externer Gesellschafter nicht übernehmen.
Die Neugründung einer 100 %-Eigengesellschaft, die dann ausschließlich Aufgaben für die Stadt Wesel erbringen könnte, würde es dagegen gemäß § 108 Abs. 1 GWB gestatten, dass Aufträge unabhängig von dem EU-Schwellenwert und ohne ein Vergabeverfahren von der Stadt Wesel an diese Servicegesellschaft vergeben werden dürften.

Diese 100-%-Tochter der Stadt Wesel wäre dann zwar ebenfalls vergaberechtlich gebunden. Dies wirkt sich jedoch nur oberhalb der EU-Schwellenwerte aus, da es die Kommunalen Vergabegrundsätze ausdrücklich gestatten, dass städtische Organisationsformen in privater Rechtsform (wie der GmbH) von der Anwendung der Vergabegrundsätze freigestellt sind.
Damit würde es im beiderseitigen Interesse von Stadt Wesel und SWW gestattet, noch flexibler und effizienter als bisher für die Stadt Wesel Aufgaben zu übernehmen. Die Sicherung der Wahrnehmung der städtischen Interessen im neu gegründeten Unternehmen würde dadurch garantiert werden, da nur die Stadt Wesel als alleiniger Gesellschafter über diese GmbH die Aufsicht führt.

Zusätzliche Personal- und Raumkosten wären dagegen nicht zu erwarten, da der neuen Gesellschaft die benötigten Ressourcen durch die SWW im Wege eines Vertrages über die Geschäftsführung und Wahrnehmung aller Tätigkeiten entsprechend zur Verfügung gestellt werden könnten. Insgesamt ist die Auffassung, dass es dadurch gelingen kann, die Interessen der Stadt Wesel besser zu wahren, auch im Sinne einer regionalen Auftragsvergabe, ausgerichtet an den Kriterien von Qualität und Preis der Leistung sowie der Erreichbarkeit des Unternehmens für Service- und Unterhaltungsaufgaben.

Aus den genannten Gründen bitte ich darum, die Gründung einer entsprechenden Tochtergesellschaft, möglicherweise der SBW, intensiv fachlich prüfen zu lassen und anschließend darüber im Haupt- und Finanzausschuss zu berichten.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Lingk
-Ratsmitglied-

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