Änderung der Sportanlagen-Lärmschutzverordnung

 

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, 

die aktuellen, eingeschränkten Nutzungszeiten auf vielen Bolzplätzen und insbesondere auch beim Sportplatz Büderich sind vielen Jugendlichen und Sportlern in unserer Stadt seit langem ein Ärgernis. Abhilfe bzw. wesentliche Verbesserung dieser Situation ist nunmehr nach meiner Einschätzung in Sicht! Eine gute Nachricht zu dieser Zeit!

Anbei übersende ich Ihnen daher den Verordnungsentwurf der Bundesregierung (18/10483) zur „Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung“. An Sportanlagen sollen während der Ruhezeiten künftig weniger strenge Lärmgrenzwerte gelten. Die Richtwerte für die abendlichen Ruhezeiten sowie für die Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 15 Uhr sollen um fünf Dezibel erhöht werden. Damit gelten für diese Zeiten die gleichen Richtwerte wie tagsüber außerhalb der Ruhezeiten. Unberührt bleiben die morgendlichen Ruhezeiten.

 

Der Verordnungsentwurf sieht zudem Richtwerte für die geplante neue Baugebietskategorie "Urbanes Gebiet" vor. Weiterhin soll die Regelung für Sportanlagen, die vor 1991 genehmigt wurden oder die ohne Genehmigung errichtet werden konnten, konkretisiert werden. Geregelt werden soll, welche Umbauten oder Änderungen zulässig sind, damit die entsprechende Anlage weiterhin den "Altanlagenbonus" nutzen kann, der eine Grenzwertüberschreitung ermöglicht. 

Im zuständigen Ausschuss erwarte ich einen Bericht über mögliche Auswirkungen und bessere Nutzungsbedingungen für unsere Bolzplätze und Sportstätten. Ebenso sollten ggfs. erforderliche Schritte vor Ort aufgezeigt werden.
 
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Linz
CDU-Fraktionsvorsitzender