Die Verwaltung soll umgehend alle Möglichkeiten prüfen um wenigstens in den nächsten Jahren den Bau eines Altenheims in Büderich zu ermöglichen. Dabei kommt für die CDU auch eine Änderung des Bebauungsplans in Betracht um Rechtssicherheit zu schaffen. Den bislang vorgesehenen Standort halten wir nach wie vor für sehr geeignet. Eine Wohnbebauung an dieser Stelle mit ggfs. rund 70 Mietwohnungen sehen wir weiterhin sehr kritisch. Dabei erwarten wir dort in einem solchen Fall nicht nur verkehrsbedingte Probleme.

Die Büdericher wünschen sich sehr ein Altenheim im Ort. Die Absage des Evang. Krankenhaus bei dem seit langem erwarteten Bau des Altenheims entlang der Weseler Straße hat im Ort hohe Wellen geschlagen und viele Büdericher sind enttäuscht.
Eine Unterversorgung der linken Rheinseite kann nicht auf Dauer hingenommen werden. Neben der Anpassung des Baurechtes erbitten wir in Absprache mit den Grundstückseigentümern geeignete Investoren und Betreiber zu werben.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Linz
-Fraktionsvorsitzender-
Fördermöglichkeiten für das Kombibad könnten sich aufgrund des jetzt von der Bauministerin Scharrenbach vorgestellten Programms zur Städtebauförderung ergeben. Darauf hat uns unsere Landtagsabgeordnete Charlotte Quik hingewiesen.
Über den Investitionspakt "Soziale Integration im Quartier", der wahrscheinlich für Nordrhein-Westfalen wieder mit 55 Millionen Euro in 2019 ausgestattet werden wird, hat die Landesregierung erstmals "Schwimmbäder" als förderfähige Einrichtungen aufgenommen. Daher möchten wir die Verwaltung bitten diese Chance zur Finanzierung des Kombibades zu prüfen und ggfs. erforderliche Schritte umgehend einzuleiten.

Die Weseler Bürger freuen sich schon auf das Kombibad und politisch wurden die Weichen dazu gestellt.
Sicher ist es bis zur Fertigstellung noch ein längerer Weg, jedoch gilt es schon jetzt sich über die Finanzierung Gedanken zu machen.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Linz
-Fraktionsvorsitzender-
Straßenanlieger in unserer Stadt erwarten zu Recht eine gerechtere und vor allem auch bezahlbare Lösung bei der Erhebung von Straßenbaubeiträgen. Daher erwarten wir, dass sich der Rat der Stadt, unabhängig von zu erwartenden Änderungen durch das Land NRW, weiter mit dem Thema beschäftigt.
 
Straßenbaubeiträge werden als ungerecht empfunden
 
· da der "wirtschaftliche Vorteil", den die Grundstückseigentümer durch den Straßenausbau haben, nicht wirklich messbar ist

· sie keine Rücksicht auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Grundstückseigentümer nimmt

· weil sie von Kommune zu Kommune, je nachdem, welchen Verteilungsmaßstab die Satzungen vorsehen, variieren

· weil Bürger vielfach den Eindruck haben, die Kommunen lassen Straßen verfallen und erneuern sie erst dann aufwendig, wenn die notwendigen Maßnahmen beitragsfähig sind oder die Kommune eine besondere Förderung bekommt
 
· weil je nach Lage und Zuschnitt eines Grundstücks (Eckgrundstück, breite Straßenfront, Tiefe ohne direkten Nutzen) sich sehr unterschiedliche
Belastungen, völlig unabhängig vom aufstehenden Haus, ergeben können.
 
Ein wesentlicher Faktor für den Anteil der Beitragspflichtigen bildet die Straßenart. Kosten für Anliegerstraßen werden bei uns mit 70% in Rechnung gestellt, bei Hauptverkehrsstraßen sind es lediglich 30%. Diese Festsetzung ist also sehr grundlegend und gehört nach unserer Auffassung auf den Prüfstand. Was noch im Jahr 2000 als Anliegerstraße galt, muss heute aufgrund verkehrlicher Veränderungen längst nicht mehr so sein. Hier möchten wir die Straße "Mühlenberg" als Beispiel aufzeigen.

Ebenso bitten wir die Verwaltung anhand anstehender Sanierungsmaßnahmen durchzurechnen, was es für die Stadt bedeutet, wenn wir die Anteile in der Satzung jeweils auf den unteren Prozentsatz der Empfehlung gem. Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes, verringern.
 
Verbesserungen für die Anlieger sollten schnellstmöglich auf den Weg gebracht werden. Entsprechende Vorschläge der Verwaltung sollen in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Beratung vorgelegt werden.

Mit freundlichen Grüßen
 
Jürgen Linz
-Fraktionsvorsitzender-
Nach Durchsicht der aktuell versandten Vorlage zum o. g. Tagesordnungspunkt haben wir festgestellt, dass der Beschlussvorschlag die für die CDU wesentlichen Teile des gemeinsam mit der SPD-Fraktion, Fraktion 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke ausgehandelten "Schulkompromisses" nicht vorsieht.
Aus diesem Grunde und zur Klarstellung weiterer, für uns unabdingbaren Positionen, beantragen wir die Erweiterung des Beschlussvorschlages wie folgt:
 
1. Die Stadt Wesel richtet zum Schuljahresbeginn 2019/2020 aufbauend eine zweite Gesamtschule für Wesel ein.
 
2. Die neue Gesamtschule wird mit fünf Zügen geführt
 
3. Die neue Gesamtschule wird am Schulstandort Martinistraße 12, 46483 Wesel, eingerichtet.
Durch ein Schreiben an Sie und die Fraktionen, wurden wir auf die Mängel in der Konrad-Duden-Realschule hingewiesen.
Bei einem vor Ort Termin konnten wir uns einen Teil der aufgelisteten Mängel ansehen.
Viele der im Brief genannten Punkte wurden erfreulicherweise bereits abgearbeitet.
 
Wir bitten um einen Bericht zur aktuellen Situation im Schul- und Sportausschuss am 20.11.2018 und im Ausschuss für Gebäudeservice am 27.11.2018.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Birgit Nuyken
Vorsitzender Schul- und Sportausschuss
 
Wolfgang Lingk
Vorsitzender Ausschuss für Gebäudeservice
 
Madeleine Wienegge
Schulpolitische Sprecherin