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Die Fraktionen der CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Wir für Wesel sowie die Gruppen der FDP und Linken beantragen, der Rat der Stadt Wesel möge folgenden Beschluss fassen:


Beschlussvorschlag:


1.    Die finanzielle Ausstattung der Gruppen im Rat der Stadt Wesel wird unter Berücksichtigung der Regelungen des § 56 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) auf 96 % der einer Fraktion zustehenden finanziellen Mittel festgesetzt.


2.    Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit der Mitarbeitenden in den Gruppensekretariaten wird auf 14 Stunden festgelegt.


Begründung:


Mit der Neufassung des § 56 GO NRW hat der Landesgesetzgeber die Rechtsstellung von Gruppen innerhalb kommunaler Vertretungen ausdrücklich gestärkt und deren Anspruch auf eine angemessene finanzielle und personelle Ausstattung konkretisiert.


Nach dem Willen des Gesetzgebers soll hierdurch sichergestellt werden, dass auch Gruppen ihre verfassungsrechtlich geschützten Mitwirkungsrechte im Rat effektiv wahrnehmen können. Dies umfasst insbesondere die sachgerechte Vorbereitung von Sitzungen, die Ausarbeitung von Anträgen sowie die organisatorische Begleitung der Gremienarbeit.


Die gesetzlich vorgesehene Mindestausstattung in Höhe von 80 % stellt hierbei lediglich eine Untergrenze dar. Sie ist im Lichte des Gleichbehandlungsgrundsatzes sowie der Funktionsfähigkeit der kommunalen Selbstverwaltung auszulegen.


Vor dem Hintergrund der tatsächlichen Anforderungen an die Ratsarbeit – insbesondere der zunehmenden Komplexität kommunaler Entscheidungsprozesse, der gestiegenen administrativen Anforderungen sowie der Notwendigkeit einer kontinuierlichen politischen Kommunikation – erscheint eine Anhebung der Ausstattung auf 96 % sachgerecht und geboten.


Die gewählte Höhe trägt dem Umstand Rechnung, dass Gruppen strukturell mit Fraktionen vergleichbare Aufgaben wahrnehmen, ohne diese vollständig gleichzustellen. Gleichzeitig wird eine unverhältnismäßige Schlechterstellung vermieden.


Die Festlegung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit auf 14 Stunden als Untergrenze für Sekretariate von Fraktionen und Gruppen im Rat der Stadt Wesel, dient der praktischen Umsetzung dieser Zielsetzung und gewährleistet eine hinreichende personelle Unterstützung der Mandatsträgerinnen und Mandatsträger.


Insgesamt trägt die vorgeschlagene Regelung dazu bei, die Arbeitsfähigkeit des Rates der Stadt Wesel zu sichern und die gleichberechtigte Mitwirkung aller politischen Akteure im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zu gewährleisten.


Mit freundlichen Grüßen,




Jürgen Linz    Christina Heumann  Thomas Moll   Miriam Kownatzki   Barbara Wagner

Älterer Herr mit Brille, lächelnd, im Blazer, Arme vor der Brust verschränkt.