Dem Vernehmen nach soll dem "Weseler Veranstaltungszelt" vor wenigen Tagen für die kommende Karnevalssession der Festplatz am Rhein mit dem Hinweis verwehrt worden sein, dass sich die Stadt Wesel für einen anderen Veranstalter und Festwirt entschieden hat. Dabei ist dem bisherigen Veranstalter schon vor Jahren die zukünftige Nutzung dieses Festplatzes in Aussicht gestellt worden und dieser hat bereits entsprechende Vorplanungen und auch Investitionen vorgenommen.
Verunsicherung besteht nun auch bei Weseler Vereinen, den Vereinen die ihrerseits ebenfalls Vorplanungen getroffen und Absprachen mit dem bisherigen Veranstalter vorgenommen haben.
Wir möchten daher wissen:
Sowohl der Veranstalter als auch die betroffenen Vereine brauchen Planungssicherheit zu Terminen und dem Veranstaltungsort! Daher erwarten wir einen entsprechenden Bericht bereits in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Linz Reinhold Brands
-Fraktionsvorsitzender- -stellv. Fraktionsvorsitzender-
Eltern im Bereich des Flürener Feldes haben uns angesprochen und um Hilfe gebeten. Kinder, die morgens zur weiterführenden Schule mit dem Schulbus fahren müssen, überqueren die K7 im Bereich kurz vor Grav-Insel. Dort ist eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h ausgewiesen. Eine Beleuchtung der Fahrbahn im Querungsbereich sowie an der Bushaltestelle gibt es nicht.
Für die Kinder bedeutet dieses, dass sie in den Wintermonaten im Stockdunkeln eine Straße queren müssen, auf der sehr schnell gefahren wird, um dort in der Dunkelheit auf den Bus zu warten. Sicherlich können sich alle vorstellen, dass dies kein guter Zustand ist.
Auszug (Ministerium des Innern des Landes NRW):
Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 11.1.2024
Schulwegsicherung und Beförderung von Schülerinnen und Schülern
Gem. RdErl. d. Ministeriums für Stadtentwicklung und Verkehr
(am 1.1.2003: MVEL)-III C 2-22-00-,
d. Kultusministeriums (am 1.1.2003: MSJK) – II A 2.36-35/0 Nr. 349/94-
u. d. Innenministeriums -IV C 4-6273-
v. 18.8.1994
Die Sicherheit von Schülerinnen und Schülern auf ihrem täglichen Weg von und zur Schule zu erhöhen, gehört mit zu den wichtigsten Zielen der Verkehrspolitik. Die Zahl der Kinder, die auf dem Schulweg verunglücken, ist immer noch zu hoch.
Durch konsequente Nutzung von verkehrsregelnden und baulichen Möglichkeiten kann das Gefährdungspotential für die Kinder erheblich vermindert werden.
Beispielhaft sind die Einbeziehung von Schulen in Tempo 30-Zonen oder verkehrsberuhigte Bereiche, Maßnahmen zur Geschwindigkeitsdämpfung, Hilfen zum Überqueren der Fahrbahn und ein sicheres Radverkehrsnetz zu nennen. Daneben sind Schulwegpläne, die Einrichtung von Schüler- oder Elternlotsendiensten und die Beförderung mit dem Schulbus weitere geeignete Mittel.
Es wird empfohlen, von diesen Maßnahmen auf der Grundlage von Orientierungshilfen für die Schulwegsicherung, die beim Verkehrsministerium angefordert werden können, Gebrauch zu machen.
MBl. NRW. 1994 S. 1166
Wir möchten Sie bitten, sich mit dem Kreis Wesel in Verbindung zu setzen, um schnellstmöglich eine Entschärfung dieses Bereiches herbeizuführen.
Mit freundlichen Grüßen
Jutta Radtke
-Ratsmitglied-
Die Bushaltestelle „Geest-Kurve“ auf der Gindericher Str., westlich der B58, befindet sich in einem sehr ungepflegten Zustand. In beide Fahrtrichtungen werden die Fahrpläne von der Vegetation teilverdeckt. Die Vegetation ist bereits bis in den Fahrgastunterstand vorgedrungen. Weiter weist der Fahrgastunterstand diverse Beschmierungen und Aufkleber auf.
Dieser Zustand trägt allgemein zu einer negativen Einstellung gegenüber dem ÖPNV bei. Dort besteht Handlungsbedarf.
Ich möchte Sie bitten, dieses Anliegen zur Berücksichtigung an die entsprechend zuständige Stelle weiterzuleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Janßen
-Sachk. Bürger-