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Bereits im April dieses Jahres haben viele Bürger mit Unverständnis reagiert, als ein Selbstbedienungshäuschen zum Verkauf von Dekoartikeln am Rheindeich in Büderich nach kurzer Zeit wieder geschlossen werden musste und nun erfahren wir von der Einleitung ordnungsbehördlicher Maßnahmen wegen Honigautomaten im Wohngebiet und im Außenbereich, jeweils auf privatem Grund. Beides wiederum in Büderich.

 

Es ist nicht verständlich, dass einerseits der Kauf regionaler Produkte allerorts forciert wird und dann auf diese Art und Weise Anbieter behindert werden. Und dies, ohne dass vom Verkaufshäuschen oder auch den Automaten eine Behinderung für die Öffentlichkeit gegeben ist oder von ihnen eine Gefahr ausgeht. Es stört auch niemanden und im Gegenteil erfreuen sich Spaziergänger und Radfahrer an diesen Angeboten.

 

Natürlich werden Rechtsvorschriften im ordnungsbehördlichen Verfahren als Basis der Entscheidung herangezogen. Das hier Handlungs- bzw. Ermessensspielräume im Sinne der Betroffenen genutzt wurden, ist leider nicht erkennbar.

 

In der BauO NRW werden unter § 13 Anlagen der Außenwerbung und Warenautomaten behandelt. Laut BauO sind Warenautomaten an der Stätte der Leistung zulässig. Die Stätte der Leistung wird jedoch räumlich nicht beschrieben. Nach Ansicht des zuständigen Fachbereichs ist die Stätte der Leistung das Haus bzw. das Grundstück, in bzw. auf dem die Produkte verarbeitet werden. In den hier vorliegenden Fällen der Honigautomaten leben die Bienen jeweils auch auf den Grundstücken, der Honig wird dort geschleudert, abgefüllt und verkauft. Daraus könnte man durchaus ableiten, dass die betroffenen Grundstücke als „Stätte der Leistung“ angesehen werden können.

 

Wir bezweifeln in solchen Fällen klar ein öffentliches Interesse der Bürger, der Stadt und auch der Hersteller regionaler Produkte, hier so vorzugehen. Deshalb bitten wir Sie, sich nicht für Verbote, sondern für Lösungswege einzusetzen und unmittelbar in Gesprächen mit den Betroffenen umsetzbare Vorschläge zu diskutieren bevor mit der Keule geschwungen wird.

 

 

Um einen Bericht über die vereinbarten Lösungen im zuständigen Ausschuss wird gebeten.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Jürgen Linz                                         André Nitsche

-Fraktionsvorsitzender-                      -Ratsmitglied-