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Es wird beantragt, dass der Rat der Stadt Wesel beschließt, die personelle Zuwendung für die Mitarbeitenden der Gruppen im Rat der Stadt Wesel auf eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 10,67 Stunden festzusetzen. Die Anpassung erfolgt mit Wirkung vom 14. Juli 2026.


Sachverhalt


Der Rat der Stadt Wesel hat die Verwaltung beauftragt, in Abstimmung mit dem Kreis Wesel das rechtlich zulässige maximale Stundenvolumen für Mitarbeitende der Gruppen im Rat der Stadt Wesel zu prüfen und dem Rat das Ergebnis dieser Prüfung mitzuteilen.


Die Verwaltung hat zwischenzeitlich das Ergebnis der Prüfung vorgelegt. Danach erhält die kleinste Fraktion derzeit eine personelle Zuwendung im Umfang einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 16 Stunden.


Auf Grundlage der geltenden rechtlichen Vorgaben ergibt sich hieraus für Gruppen ein gesetzlicher Mindestanspruch auf eine personelle Zuwendung in Höhe von 8,53 (16 h x2/3 x0,8) Wochenstunden. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass eine personelle Ausstattung von bis zu 10,67 (16 h x2/3) Wochenstunden rechtlich zulässig ist.


Mit diesem Antrag soll von dem rechtlich zulässigen Gestaltungsspielraum Gebrauch gemacht und die personelle Ausstattung mit den anfallenden finanziellen Aufwendungen der Gruppen auf das zulässige Höchstmaß angehoben werden.


Begründung


Gruppen im Rat der Stadt Wesel nehmen ihre kommunalpolitischen Aufgaben wahr und benötigen hierfür eine angemessene personelle Unterstützung. Der Rat hat die Verwaltung ausdrücklich mit der rechtlichen Prüfung des zulässigen Stundenvolumens beauftragt.


Das nun vorliegende Prüfungsergebnis bestätigt, dass eine personelle Ausstattung der Gruppen mit bis zu 10,67 Wochenstunden rechtlich zulässig ist. Die beantragte Anpassung bewegt sich damit innerhalb des rechtlich zulässigen Rahmens und berücksichtigt zugleich den Grundsatz der angemessenen Unterstützung der Gruppen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.


Mit der Festsetzung auf das zulässige Höchstmaß wird eine sachgerechte und rechtssichere personelle Ausstattung der Gruppen gewährleistet. Die Regelung tritt mit Wirkung vom 14. Juli 2026 in Kraft.


Mit freundlichen Grüßen,


Jürgen Linz                   Christina Heumann                  Miriam Kownatzki   


                   Rafael Lorberg                    Thomas Moll                  Barbara Wagner


Älterer Herr mit Brille, lächelnd, im Anzug mit verschränkten Armen vor dunklem Hintergrund.