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Schon vor Jahren hat der Rat der Stadt festgestellt, dass das Gelände der Flachglas AG eine bedeutende Chance für die städtebauliche Entwicklung der Stadt Wesel darstellt. Die derzeitige Nutzung als Industriefläche bildet eine Barriere zwischen Innenstadt und dem angrenzenden Naherholungsraum Rheinaue und dem Rhein. Bei einer Aufgabe der Glasherstellung ergibt sich die Möglichkeit, dieses Gebiet für eine urbane Mischnutzung von Wohnen und nicht störendem Gewerbe zu entwickeln.

Dies ist eine mittel- bis langfristig angelegte städtebauliche Zielsetzung. Die Stadt Wesel hat bereits bei der Aufstellung des Regionalplans beantragt, diese Fläche im Regionalplan nicht mehr als Industriegebiet(GIB) sondern als Allgemeines Siedlungsgebiet darzustellen. Der inzwischen rechtsgültige Regionalplan sieht dies auch vor. Der bestehende Bebauungsplan setzt für das Gebiet Industriegebiet fest, mit der Einschränkung, dass nur glasverarbeitende Betriebe zulässig sind. Eine Ansiedlung von neuen Industriebetrieben auf dieser Fläche außer der Glasherstellung ist daher nicht möglich.


Es stellt sich nunmehr die Aufgabe, die beabsichtigte Wohn/Mischnutzung auch planungsrechtlich zu ermöglichen. Dazu ist die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung von Bebauungsplänen erforderlich. Diese Schritte sollten nunmehr in Angriff genommen werden. Da es sich um ein industriell genutztes Gelände handelt, sind für die Aufbereitung als künftiges Wohn- und Gewerbegebiet umfangreiche Vorbereitungsmaßnahmen notwendig. Neben Abbrucharbeiten, Bodenaufbereitung und Erschließung ist auch Bodenerwerb erforderlich. Dafür bietet das Baugesetzbuch mit den städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen das geeignete planungsrechtliche Instrument.


Die Maßnahmen zur Vorbereitung sind allein aus Mitteln der Stadt Wesel nicht zu finanzieren. Deshalb sollte eine Förderung aus Städtebauförderungsmitteln angestrebt werden. Dazu ist Voraussetzung, dass das Gebiet als städtebauliches Entwicklungsgebiet nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches durch Satzung festgelegt wird und für das Landes-Städtebauförderungsprogramm angemeldet wird. Beispiele für ein solches Vorgehen ist das nunmehr abgeschlossene Erneuerungsprogramm der Innenstadt und die Erneuerung des Zitadellenviertels.

Die Fraktionen CDU, Bündnis90/Die Grünen, WfW und FDP beantragen deshalb, dass zeitnah diese Maßnahmen zur Entwicklung des Flachglasgeländes angegangen und die entsprechenden Anträge auf Städtebaufördermittel aus dem Landesprogramm NRW auf den Weg gebracht werden. Als erster Schritt soll ein erfahrenes Stadtplanungsbüro mit der Erstellung eines städtebauliches Rahmenkonzeptes zur Entwicklung des Flachglasgeländes beauftragt werden, das Voraussetzung für einen Antrag auf Städtebauförderungsmittel ist.


Wir beantragen zudem, den Ausschuss für Stadtentwicklung in einer der nächsten

Sitzungen über den aktuellen Stand der Gespräche zu informieren und notwendige Haushaltsmittel bereitzustellen.


Mit freundlichen Grüßen

 


Jürgen Linz        Christina Heumann       Thomas Moll          Miriam Kownatzki