In Gesprächen bzw. per Mail bin ich auf folgende Problemlagen hingewiesen worden, die m. E. weder im Sinne der Stadt, noch im Sinn der Gewerbetreibenden oder der Mitbürgerinnen und Mitbürger sind:
- Bürgerinnen und Bürger aus Obrighoven wünschen sich in ihrem Stadtteil die Ansiedlung eines Drogeriemarktes. Ein großes Einzelhandelslokal hat ein entsprechendes Platzangebot und würde gerne an eine Drogeriekette vermieten, diese möchte sich dort auch ansiedeln, aber die Bauordnung untersagt dieses Vorhaben mit Verweis auf das Einzelhandelskonzept. Folglich müssen die Obrighovener auf dieses Angebot verzichten, der Einzelhändler auf die Pacht verzichten, die Drogeriekette auf Einnahmen und die Stadt auf die Gewerbesteuer. Wer ist in diesem Spiel eigentlich der Gewinner? Ein starres Konzept?
- Ein Einzelhändler betreibt seit Jahren ein Geschäft in der Fußgängerzone mit einem breiten Angebot für den Freizeitbereich. Er hat mit diesem Angebot in unserer Stadt ein Alleinstellungsmerkmal und lebt weniger von der Laufkundschaft, als vielmehr von Stammkunden die sein Geschäft gezielt aufsuchen. Dieser Einzelhändler hat in Obrighoven einen weiteren Geschäftszweig mit größeren Gegenständen, ebenfalls für den Freizeitbereich, die thematisch gut zum anderen Angebot passen. Aufgrund der Mietkosten in der Fußgängerzone und einer seit einiger Zeit eher zurückhaltenden Kundschaft wird er sein dort betriebenes Geschäft nur noch wenige Monate halten können. Eine Lösung wäre die Ansiedlung im Bereich der Brüner Landstraße, wo er beide Geschäftsfelder zusammenführen könnte und erhebliche Mietkosten sparen kann. Auch hier verhindert die Bauordnung eine Lösung mit Verweis auf das Einzelhandelskonzept. Ist es wirklich gewollt, dass auch hier ein Konzept alleiniger Gewinner ist und der Einzelhandel in andere Städte verdrängt wird?
- Immer mehr Mitbürgerinnen und Mitbürger beschweren sich über das Überangebot von Handyshops, Dönerläden, Barbershops, Kiosken und Nagelstudios in der Innenstadt. Hier bitte ich nochmals zu prüfen, ob es nicht dafür geeignete Steuerungsinstrumente gibt, um dieser Entwicklung zu begegnen.
Sofern die Verwaltung -insbesondere die Wirtschaftsförderung- hier keine Lösung im Sinne der Bürger, der Einzelhändler und der Stadt herbeiführen kann, beantrage ich eine Änderung des Einzelhandelskonzepts mit dahin gehenden Ausnahmeregelungen. Auch wenn die CDU-Fraktion vor Jahren dem Einzelhandelskonzept zugestimmt hat, erscheint auf der Zeitscheine eine Anpassung an die Entwicklungen angebracht. Entsprechende Vorschläge bitte ich dem zuständigen Ausschuss zur Beratung vorzulegen.
Mit freundlichen Grüßen
André Nitsche
-Ratsmitglied-