Die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und WFW sowie die Gruppen von FDP und Die Linke beauftragen die Verwaltung in Abstimmung mit dem Kreis Wesel mit der Überprüfung des rechtlich zulässigen maximalen Stundenvolumens für Mitarbeitende der Gruppen im Rat der Stadt Wesel unter Berücksichtigung und Würdigung der nachfolgenden Begründung.
Begründung des über den Mindestsatz hinausgehenden Anspruchs:
Bei der Kommunalwahl im September 2025 haben die Wählerinnen und Wähler in Wesel Die Linke und die FDP in den Rat der Stadt Wesel gewählt – zum damaligen Zeitpunkt in Fraktionsstärke mit jeweils 2 Ratsmitgliedern. In der Folge haben sich beide Fraktionen konstituiert, Vertreterinnen und Vertreter für die Ausschüsse benannt, die Arbeit der Fraktion abgestimmt und organisiert, die Mitarbeitenden entsprechend eingebunden und ihre kommunalpolitische Arbeit in der neuen Wahlperiode aufgenommen.
Schon vor der Wiederholungswahl hat eine Mehrheit der Ratsmitglieder mehrfach eindeutig geäußert, dass sie mit beiden Gruppierungen auch bei Verlust des Fraktionsstatus weiterhin konstruktiv und kollegial zusammenarbeiten will und massive Einschränkungen – insbesondere in Bezug auf die Mitarbeitenden – ablehnt.
Durch die Wiederholungswahl in einem Wahlbezirk haben Die Linke und die FDP ihren Fraktionsstatus verloren, nicht aber den von ihren Wählerinnen und Wählern erteilten Auftrag, sich für ihre Belange und das Wohl der Stadt einzusetzen und in den politischen Gremien einzubringen. Die Aufgaben der Mitarbeitenden der Gruppen haben sich zwar verändert, sind aber nicht gravierend weniger geworden. Die Mitarbeitenden bearbeiten die Eingangspost. Sie werten Presse- und Social-Media-Artikel aus. Sie recherchieren zu relevanten Themen. Auch wenn die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger für Gruppensitzungen kein Sitzungsgeld und keine Fahrtkostenerstattung erhalten, sind für die politische Arbeit und die angemessene Ausübung der Mandate Gruppensitzungen analog zu denen der Fraktionen unerlässlich. Den Mitarbeitenden fällt dabei die Vor- und Nachbereitung der Sitzungen sowie die Abfassung eines aussagekräftigen Protokolls zu. Um dem Wählerwillen zu entsprechen, müssen die Gruppen Vorschläge oder Ideen in die Gremien des Rates einbringen können. Weil sie kein eigenständiges Antragsrecht haben, gestaltet sich diese Aufgabe aufwendiger als bei einer Fraktion. Neben der Ausarbeitung eines Antrags und der Abstimmung in der eigenen Gruppe müssen 9 weitere Ratsmitglieder gefunden werden, die den Antrag ebenfalls unterschreiben, oder eine andere Fraktion muss überzeugt werden, den Antrag mit zu tragen. Auch die einfache und effektive Möglichkeit, die das Ratsinformationssystem bietet, geteilte Notizen zu Vorlagen für die gesamte Fraktion zu hinterlegen, gibt es für Gruppen nicht. Sie müssen den Informationsaustauch anders organisieren, was im Normalfall über das Büro geschieht.
Die Verwaltung schreibt in ihrer Vorlage zum gemeinsamen Antrag zur Ausstattung der Gruppen: „Dazu wird in der Gesetzesbegründung ausdrücklich ausgeführt, dass die Möglichkeit, die Gruppenzuwendung um bis zu 20 Prozent gegenüber der proportionalen Fraktionszuwendung zu kürzen, in Anbetracht der ausschließlich den Fraktionen zukommenden Aufgaben und dem damit einhergehenden Mehraufwand als angemessen zu betrachten ist.“ Wenn den von den Wählerinnen und Wählern in den Rat Entsandten nicht die angemessene Ausübung ihres Mandates gemäß dem Wählerwillen verweigert, erschwert oder unmöglich gemacht werden soll, ergibt sich nach der obigen ausführlichen Darstellung kein Minderaufwand bei den Gruppen und somit keine Rechtfertigung für die drastische Kürzung des Stundenvolumens der Mitarbeitenden von 16 auf 8,53 Stunden, auf etwas mehr als 50 Prozent. Die Stundenvolumen für die Mitarbeitenden der Fraktionen wurden vom Rat nicht proportional zur Anzahl der Ratsmitglieder, sondern pauschal durch Unterteilung in große und kleine Fraktionen vorgenommen.
Vor diesem Hintergrund erscheint eine proportionale Angleichung auf 2/3 der kleinsten Fraktion und anschließende Kürzung um 20 Prozent als völlig unangemessen. Dieses Vorgehen berücksichtigt nicht die realen Gegebenheiten der politischen Arbeit der Gruppen im Rat der Stadt Wesel und den Willen der Mehrheit des Rates, die Arbeitsfähigkeit der Gruppen auch weiterhin zu gewährleisten.
Mit freundlichen Grüßen,
Linz Lorberg Fritz Moll Narius Wagner


