Gem. § 8 Absatz 2 der Satzung der Bauverein Wesel AG werden die Aufsichtsratsmitglieder auf fünf Jahre bestellt. Ihr Amt endet mit dem Schluss der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt; das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Die Amtszeit ist folglich nicht an die Ratsperiode bzw. an die Mitgliedschaft der Aufsichtsratsmitglieder geknüpft, sondern endet (voraussichtlich) erst Mitte 2029
Von den amtierenden Aufsichtsratsmitgliedern sind mit der konstituierenden Ratssitzung im November drei Ratsmitglieder und die Bürgermeisterin ausgeschieden. Wie die Verwaltung selbst in ihrer Vorlage für die Ratssitzung im Juni 2014 ausführt, bietet es sich an, im Interesse einer möglichst großen Nähe zwischen Hauptanteilseignerin und Aufsichtsrat, den Aufsichtsrat mit amtierenden Ratsmitgliedern zu besetzen. Durch die Abberufung des jetzigen und Neuwahl eines neuen Aufsichtsrates wird zudem ermöglicht, dass wieder der Bürgermeister den Vorsitz in diesem Gremium übernimmt. Im Interesse der Kontinuität der Aufsichtsratsarbeit bietet es sich an, eine einheitliche neue Amtszeit der zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder zu gewährleisten. Dies ist nur möglich, wenn alle Mitglieder abberufen und die Neuwahl vorgenommen wird.
Zudem wurde zuletzt in der Ratssitzung am 09.03.2021 ein Vertreter der Stadt Wesel für die Hauptversammlung gewählt, der ebenfalls nicht mehr Mitglied des Rates ist.
Wir schlagen daher vor:
1. Der Rat der Stadt Wesel bestellt für die Hauptversammlung der Bauverein Wesel AG als
Vertreter………………….
Stellvertreter……………………
2. Der Rat der Stadt Wesel weist den Vertreter der Stadt Wesel in der Hauptversammlung der Bauverein Wesel AG an, beim Vorstand die Aufnahme folgender Gegenstände auf die Tagesordnung für die Hauptversammlung am 16.07.2026 der Bauverein Wesel AG sowie Beschlussfassung durch die Hauptversammlung zu beantragen:
a) Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner gem. § 103 Abs. 1 AktG
- Ulrike Westkamp, Aufsichtsratsvorsitzende
- Jürgen Linz, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender
- Ludgerus Hovest
- Michael Stein
- Ilse Ruth
- Dirk Giesen
- Tobias Geerissen
- Marlies Hillefeld
- Jürgen Lantermann
- René Kühn
b) Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner.
3. Der Rat der Stadt Wesel weist den Vertreter der Stadt Wesel an, in der nächsten Hauptversammlung am 16.07.2026, in welcher über die vorstehend unter Ziff. 2 aufgeführten Gegenstände Beschluss gefasst wird, bei der Beschlussfassung
a) In der Hauptversammlung am 16.07.2026 für die Abberufung der genannten Aufsichtsratsmitglieder zu stimmen.
b) In der Hauptversammlung am 16.07.2026 folgende Aufsichtsratsmitglieder neu zu wählen und auf fünf Jahre zu bestellen gemäß § 8 Abs. 1 und 2 der Satzung der Bauverein Wesel AG:
1. Bürgermeister Rainer Benien
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Linz Christina Heumann Miriam Kownatzki


