Auf der Fachtagung von Bündnis90/Die Grünen am 20.08.21 haben Frau Scholdra vom gleichnamigen Planungsbüro und Herr Fricke von der Ochsner Akademie eindrucksvoll über den Einsatz von Wärmepumpen und damit über die alternative Wärmeversorgung auch von Bädern berichtet. Die sich anschließende Diskussion über den richtigen Weg der Energieversorgung für unser Kombibad hat Fragen aufgeworfen, die wir Ihnen nachfolgend übermitteln, mit der Bitte diese bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung zu klären und die entsprechenden Antworten zur Beratung vorzutragen.

Da eine Wärmepumpenlösung über Erdwärme an dieser Stelle nicht möglich erscheint, stellen wir nun die Frage ob
a) eine thermische Nutzung des Rheins mit geeigneten Wärmetauschern, die auf dem Grund des Flusses verankert werden, genehmigungsfähig wäre und welcher Zeitrahmen für die Genehmigung einzuplanen ist.
b) Eine Wirkungsgraderhöhung der Wärmepumpenlösung zu a) mittels der Nutzung, der in den Rhein abgeleiteten Abwärme des Klärwerks möglich und technisch umsetzbar ist.

Für beide Alternativen ist dabei zu prüfen, mit welchem zeitlichen und finanziellen Mehraufwand eine solche Lösung auf den Weg gebracht werden kann und wie sich dies auf die Betriebskosten in den Folgejahren im Vergleich zu der jetzt angedachten Lösung mit BHKW auswirkt. Gleiches gilt für die Frage des steuerlichen Querverbundes, der sich in seinem Wortlaut nicht ausschließlich auf den Einsatz eines BHKW bezieht, für den aber augenscheinlich bislang noch keine alternative Energieversorgung in Erwägung gezogen wurde, obwohl sich dabei das Verhältnis von Bäder GmbH und Stadtwerke in gleichem Maße darstellen ließe.

Weiter bitten wir um Beantwortung der Fragen 1. Wurde die dargestellte mögliche Alternative zur Wärmeversorgung auch durch den beauftragten Planer untersucht bzw. eine Prüfung vorangetrieben? 2. Welche Fördermittel können durch den Einsatz von leistungsstarken Wärmepumpen, basierend auf der bestmöglichen Effiziengebäudestufe gemäß Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG, 12/2020) eingeworben werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Linz                                                   Ulrich Gorris                                      Michael Oelkers