Das NRW-Bauministerium hat eine Reform des Vergaberechts auf den Weg gebracht, welche zum 4. Juli in Kraft getreten ist. Ziel dieser Reform ist unter anderem die Entlastung der Verwaltungen in Corona-Zeiten und gleichzeitig soll damit die Beschleunigung von Bauprojekten ermöglicht werden.

Die CDU-Fraktion begrüßt diese Reform insbesondere auch, weil mit ihr mehr Freiheiten bei der Auftragsvergabe verbunden sind und zum Beispiel auch eine stärkere Berücksichtigung von Qualität im Preiswettbewerb ermöglicht wird. Zudem können Projekterfahrungen oder Zeitvorgaben als weitere maßgebliche Kriterien den Zuschlag beeinflussen. Ebenso sind die Obergrenzen für direkte Vergaben erhöht worden, so dass häufiger Aufträge ohne aufwendige und langwierige Ausschreibung erteilt werden können.

Der bürokratische Aufwand kann hier dank der Änderung des Vergaberechts tatsächlich sinken. Das begrüßen wir ausdrücklich.

Insgesamt sehen wir dies auch als Chance, Firmen und Unternehmen aus Wesel und der Region stärker als bislang bei der Auftragsvergabe zu berücksichtigen. Daher bitten wir Sie, diese Möglichkeiten zur Unterstützung der heimischen Wirtschaft und der damit verbundenen zahlreichen Arbeitsplätze umgehend anzuwenden und über die Auswirkungen und Erfahrungen im ersten Sitzungszyklus des neuen Jahres im zuständigen Fachausschuss zu berichten.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Linz                                       Sebastian Hense
-Fraktionsvorsitzender-              -stellv. Fraktionsvorsitzender-