Der § 15 unserer Abwasserbeseitigungssatzung muss geändert werden!

Hintergrund ist eine Neuregelung bei der Überprüfung von privaten Abwasserkanälen, auf die sich die NRW Regierungsparteien von CDU und FDP jetzt verständigt haben. Damit wollen diese kurzfristig für eine Entlastung privater Eigentümer sorgen. Diese Neuerung soll schon Anfang 2020 greifen und betrifft auch in unserer Stadt viele Grundstückbesitzer in Wasserschutzgebieten (z. B. Blumenkamp und Ginderich). Die CDU möchte umgehend auch die betroffenen Bürger in unserer Stadt entlasten.

Zur nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses bitte ich daher die konkreten Auswirkungen für Hauseigentümer in unserer Stadt aufzuzeigen und einen Änderungsvorschlag der bestehenden Satzung vorzulegen.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Linz
Fraktionsvorsitzender