Für die Ratssitzung am 07. November 2023 beantragen wir, den Tagesordnungspunkt "Wiederwahl und Höhergruppierung des Ersten Beigeordneten Klaus Schütz" auf die Tagesordnung zu setzen.
Beschlussvorschlag:
Sachdarstellung/Begründung zur Kenntnis:
Die derzeitige Amtszeit des Herrn Beigeordneten Klaus Schütz endet mit Ablauf des 31. März 2024. Gemäß § 71 Abs. 2 GO NW darf die Wiederwahl frühestens sechs Monate vor Freiwerden der Stelle erfolgen. Die Stellen der Beigeordneten sind auszuschreiben, bei Wiederwahl kann hiervon abgesehen werden.
Die Beigeordneten sind gemäß § 71 Abs. 5 GO NW verpflichtet, eine erste und zweite Wiederwahl anzunehmen, wenn sie spätestens drei Monate vor Ablauf der Amtszeit wiedergewählt werden. Lehnt ein Beigeordneter die Weiterführung des Amtes ohne wichtigen Grund ab, so ist er mit Ablauf der Amtszeit zu entlassen. Über die Wiederwahl entscheidet der Rat durch Beschluss gemäß § 50 Abs. 1 GO NW. Aufgrund des Erreichens der Altersgrenze tritt Herr Schütz gemäß § 31 Abs.2 LBG NRW i.V.m. § 119 Abs. 3 LBG NRW mit Ablauf des 31.01.2029 in den Ruhestand ein.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Linz
-Fraktionsvorsitzender-