Zu unserem Antrag vom 27.05.2021 reichen wir hiermit folgenden Beschlussvorschlag nach:

Analog zu den vom Rat der Stadt Wesel beschlossenen strategischen Zielen im Bereich des Klimaschutzes, fordert der Rat der Stadt Wesel alle Tochterunternehmen, Stadtwerke Wesel, Stromnetzgesellschaft, ASG-Wesel, Bauverein Wesel und Bäder GmbH auf, strategische Klimaschutzziele zu formulieren.
Die durch die eigene Verwaltung verursachten Emissionen werden bis 2025 und die durch die Geschäftstätigkeit bedingten Emissionen bis 2035 klimaneutral gestellt.
Dazu werden von den Geschäftsführungen/ Leiter ASG jährliche Zwischenziele und zielführende Maßnahmen formuliert.
Die Klimabilanz wird den Aufsichtsgremien bzw. dem Betriebsausschuss gemeinsam mit der monetären Jahresbilanz vorgelegt. Die städt. Tochterunternehmen werden aufgefordert, in den nächsten 6 Monaten ihre erreichbaren klimapolitischen Ziele zu formulieren und schriftlich vorzulegen, incl. mit Zahlen belegte mögliche CO² Einsparungspotentiale. Die Ergebnisse der definierten Klimaschutzziele sollen dann in eine Klimaroadmap einfließen. Mit der Klimaroadmap werden dann die strategischen Ziele definiert und die einzelnen Maßnahmen im Zeitverlauf beschrieben. Gleichzeitig soll der Investitionsbedarf mit Blick auf Effizienzgewinne und Erreichung der Klimaschutzziele gespiegelt werden.

Bei leistungsbezogenen Prämien der Geschäftsführungen sollen die Aufsichtsräte den Einsatz zur Erreichung der Klimaschutzziele berücksichtigen und würdigen.
Alle von der Stadt Wesel entsandten Ratsmitglieder und Mitarbeiter der Verwaltung werden angewiesen, diese Beschlüsse im Rahmen der geltenden Gesellschaftsverträge und Geschäftsordnungen in den Organen der Tochterunternehmen zu vertreten.

Begründung:

Der Rat der Stadt Wesel hat im Dezember 2020 unter anderem die folgenden klimabezogenen strategischen Ziele formuliert:
- Klimaneutrale Stadtverwaltung bis 2025
- Klimaneutrale Kommune bis 2035
- Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes, inklusive CO2-Bilanzierung, jährlicher Evaluation und Berichterstattung
Diese Ziele können nur erreicht werden, wenn sich alle kommunalen Unternehmen dafür engagieren.
Die Weseler Klimaschutzziele orientieren sich dabei an den Berechnungen des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU), der die Bundesregierung in Klimafragen berät und dem unter anderen Prof. Wolfgang Lucht vom Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK) angehört. Demnach müsste Deutschland schon im Jahr 2032 klimaneutral sein, um durch seinen Beitrag mit einer Wahrscheinlichkeit von 50 % die Erderwärmung auf 1,5 Grad zu beschränken. Bei Klimaneutralität im Jahr 2038 würde die Erderwärmung mit 67 % Wahrscheinlichkeit bei 1,75 Grad liegen.

An diesen wissenschaftlichen Erkenntnissen orientiert sich auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 24. März 2021. Demnach ist die gültige Fassung des Klimaschutzgesetzes, das Klimaneutralität bis 2050 anvisiert nicht geeignet, die Freiheitsrechte der jüngeren und nachfolgenden Generationen zu sichern.
Die aktuell verantwortlichen Entscheidungsträger werden aufgefordert, die Rechte der jungen und nachfolgenden Generationen deutlich stärker zu beachten.
Das bedeutet, dass Klimaschutz auf allen politischen Ebenen und in allen Handlungsfeldern schneller, entschlossener und systematischer vorangebracht werden muss.
Die Stadt Wesel ist nicht nur direkt für ihre eigenen Liegenschaften, sondern auch für das Handeln ihrer Töchter verantwortlich.
Für die städtischen Unternehmen ergeben sich in den kommenden Jahren wichtige Handlungsoptionen, diese sollen von den städtischen Tochterunternehmen in den nächsten 6 Monaten, als Grundlage für weitere Festlegungen im gemeinsamen Dialog mit den Fraktionen erarbeitet werden. Gemeinsamer Konsens ist, dass das Thema Klimaschutz auch im Zusammenhang von Ökologie und Ökonomie gesehen werden muss.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Linz                               Ulli Gorris                         Michael Oelkers                          Thomas Moll

Wie wir der gestrigen Presse entnehmen konnten, sollen zukünftig in Moers an den weiterführenden Schulen auf den Mädchen-Toiletten sogenannte Hygiene-Boxen aufgestellt werden.

Wir finden es eine gute Idee und beantragen diese auch in den Weseler Schulen zu installieren, um Schülerinnen aus einer möglichen Notlage zu helfen.
 



Mit freundlichen Grüßen

Birgit Nuyken                                            Madeleine Feldmann
1. Stellvtr. Bürgermeisterin                               Ratsmitglied

Die CDU-Fraktion beantragt folgende Erweiterung des Beschlussvorschlages:

 

"Darüber hinaus ist das Ziel weiter zu verfolgen, auf dem Gelände des Hotel Bürick künftig eine Wohnbebauung zu ermöglichen. Ein entsprechender Antrag ist beim RVR mit Verweis auf zusätzlich benötigten Wohnraum und die entsprechenden Gesetzesinitiativen von Bund und Land einzureichen.

 

Begründung:

 

Vor dem Hintergrund der Wohnungsknappheit haben sich sowohl der Bundestag als auch der Landtag NRW mit Gesetzesinitiativen beschäftigt, um den Wohnungsbau zu erleichtern und Missstände bei Problemimmobilien zu beseitigen. Wenngleich eine geordnete Nutzung der Immobilie "Hotel Bürick" sicher auch im allgemeinen Interesse liegt, so gibt es erhebliche Zweifel, dass mit der angekündigten klassischen Hotelnutzung oder auch als Boardinghouse künftig sämtliche Gebäude dazu hergerichtet und genutzt werden.

 

Vertreter der Eigentümerin haben mir gegenüber Interesse an einer Entwicklung des Geländes zu einem allgemeinen Wohngebiet signalisiert. Zudem gibt es auch Weseler Unternehmen, die das Gelände zu einer Wohnsiedlung entwickeln und hier investieren möchten. Unseres Erachtens entspricht das Gelände nicht mehr städtebaulichen Entwicklungszielen bzw. wohnungspolitischen Zielen. Zudem handelt es sich um eine große, bereits versiegelte Fläche, die geeignet erscheint künftig Wohnungsbau im größeren Umfang zu ermöglichen, ohne weitere wertvolle Acker- und Weideflächen in Anspruch zu nehmen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Jürgen Linz

Fraktionsvorsitzender

 

Mit Datum vom 04.02.2021 wurden die gemeinsamen Anträge von CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen:

- Wohnbedarf in der Bauleitplanung berücksichtigen,
- Ökologische Ausrichtung von Bebauungsplänen,
- Vorgaben zur Energetischen Optimierung in Bebauungsplänen

gestellt.

Diese wurden nicht im Ausschuss für Stadtentwicklung am 28. April beraten, noch
stehen sie auf der Tagesordnung
für den 16. Juni.
Wir bitten um einen mündlichen Sachstandsbericht der Verwaltung im Ausschuss
für Stadtentwicklung am 16. Juni.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Linz                          Ulli Gorris                         Michael Oelkers

Viele Büdericher freuen sich über die neugestaltete Weseler Straße und damit über das Ende der Bauzeit und der Umleitungen. Nunmehr habe ich von verschiedenen Anwohnern die Bitte erhalten, eine Verlängerung der Tempo 30 Zone sowohl in Richtung Wesel als auch in Richtung Alpen zu prüfen. Hier halte ich aufgrund des Bauzeitendes erneute Verkehrs- und Tempomessungen für angebracht.

Zudem treffen sich wieder vermehrt Motorradfahrer auf dem Teilstück der ehemaligen B58 vor der Rheinbrücke. Die damit verbundenen Motorengeräusche sind leider gut bis zum Hagelkreuzweg zu hören. Hier bitte ich zu prüfen, ob die Ausschilderung „Durchfahrt verboten - Anlieger frei“ zur Lösung der Probleme beitragen kann.

Über das Ergebnis der Zählungen und Prüfungen bitte ich um Bericht im Ausschuss für Bürgerdienste, Sicherheit und Verkehr.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Linz
-Fraktionsvorsitzender-